Kaufvertrag Immobilie

Kaufvertrag Immobilie – Welche rechtlichen Fragestellungen ergeben sich beim Erwerb oder Verkauf einer Immobilie?

Eine Immobilie zu kaufen, ist alles andere als einfach. Damit ein Kaufvertrag über eine Wohnung, ein Grundstück oder ein Hauskauf über die Bühne geht, lotsen Notare Käufer und Verkäufer durch das Immobiliengeschäft. Die Interessen sind klar: Der Käufer möchte schnell einziehen und der Verkäufer sein Geld möglichst bald auf seinem Konto haben. Es ist nicht zu ändern, dass notarielle Immobilien-Kaufverträge in großen Teilen einem juristischen Laien unverständlich sind. Bei dem Kauf einer Immobilie kann man viele Fehler machen! Das gilt auch und gerade für den rechtlichen Teil. Zentraler Dreh- und Angelpunkt bei Streitigkeiten ist der Bereich der Gewährleistung oder der Finanzierung der Immobilie. Auch spätere Streitigkeiten mit einem involvierten Makler können sich auf beiden Seiten ergeben. 
Mit dem Kauf einer Immobilie ist eine große Investition verbunden. Daher sollten angehende Eigenheimbesitzer äußerste Sorgfalt walten lassen. Ist der Kaufvertrag notariell beurkundet, ist ein Widerruf ausgeschlossen. Waren die Mängel potenziell erkennbar, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu Ihren Lasten. Als Verkäufer droht schlimmstenfalls die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Der sicherste Ansatz, um vertraglich keine Fehler zu machen: sich den schriftlichen Immobilienkaufvertrag geben und diesen durch einen Anwalt für Immobilienrecht prüfen lassen. Als Käufer können Sie so vermeiden, dass es erst nach Abschluss des Kaufvertrages und Einzug in die Immobilie zu bösen Überraschungen kommt. Als Verkäufer können Sie gleichfalls sicher sein, dass Mängel entweder rechtssicher ausgerschlossen wurden oder jedenfalls gegenüber dem Käufer mitgeteilt wurden und somit der Vorwurf eines arglistigen Verschweigens von Mängeln im Vorfeld entgegengewirkt werden kann.  
Kaufvertrag Immobilie – Wir prüfen Ihren Vertrag, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt.
Wir haben wir mehr als 20 Jahre Erfahrung, die wir gerne an unsere Mandanten weitergeben.

Ihr Ansprechpartner:

Alexander Berth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tel: 0711/358 70 110
Makle

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