Leistungsstörung / Gewährleistung Immobilie
Gewährleistung Immobilie.
Welche rechtlichen Fragestellungen ergeben sich bei Leistungsstörungen oder Gewährleistung im Immobilienkauf?
Ein Immobilien-kaufvertrag ist immer sowohl für Käufer als auch für den Verkäufer mit Pflichten verbunden. Der Verkäufer hat die Pflicht, die Immobilie mangelfrei zu übergeben, der Käufer die Pflicht, den Kaufpreis zu zahlen und die Immobilie abzunehmen. Aber nicht immer verläuft dies reibungslos
Immobilienkaufverträge beinhalten häufig Klauseln, mit denen die Haftung des Verkäufers für Mängel und Fehler der Immobilie ausgeschlossen wird, so dass sich der Käufer nicht auf gesetzliche Gewährleistungsrechte berufen kann. Entdeckt der Käufer in diesen Fällen nach Abschluss des Kaufvertrages Mängel an der Immobilie, so hat er kein Recht auf Nachbesserung oder gar Rücktritt.
Das gilt aber nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder im Kaufvertrag eine Beschaffenheit der Immobilie, welche jetzt nicht vorhanden ist, zugesichert wurde.
Bei Immobilien, die bei Vertragsabschluss noch nicht fertiggestellt sind, gilt das Bauträger- oder Werkvertragsrecht (§ 633ff BGB). Hiernach bestehen Gewährleistungsrechte für fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Immobilie durch den Käufer.
Sollten sich Mängel in Bezug auf Ihre Immobilie zeigen, so kann es ratsam sein, diese vorab durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Denn nicht selten muss hier unterscheiden werden, ob es sich tatsächlich um Mängel im Rechtssinne handelt oder ob es sich um Mängel handelt, welche dem Zustand des Alters der Immobilie geschuldet sind.
Gewährleistung Immobilie. In dieser Situation unterstützten wir Sie als Anwälte für Immobilienrecht dabei, die Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner zu führen und mit Ihnen
gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden oder Ihre Rechte auch gerichtlich durchzusetzen. Als Kanzlei für Immobilienrecht sind wir auf diese Fälle spezialisiert und arbeiten hier mit Kooperationspartnern aus unserem Netzwerk zusammen.
Unsere Leistungen bei der Prüfung von Leistungsstörungen oder Gewährleistung Immobilie
Keine Angst vor den Herausforderungen unserer Zeit! Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen
Überprüfung des Kaufvertrags auf unzulässige Ausschlussklauseln der Gewährleistung
Prüfung Ihrer Rechte bei Leistungsstörungen oder Gewährleistung Immobilie
Geltendmachung eines Rücktritt vom Kaufvertrage oder Schadensersatzansprüche
außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung bundesweit
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Unser Anspruch ist, intelligente und zielführende Lösungen für Ihr Rechtsproblem zu entwickeln. Dafür haben wir die jahrelange Erfahrung: Wir kennen die aktuellen und künftigen Herausforderungen unserer Mandanten und vermögen die Entwicklung im Bank- und Kapitalmarktrecht gut einzuschätzen.
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Gepostet auf Google Ze Hi07/04/2023Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. War sehr zufrieden mit der Beratung. Hat mir sehr weitergeholfenGepostet auf Google Sandra Niemeyer03/04/2023Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. All meine Fragen wurden klar und deutlich beantwortet und mir in kurzer Zeit geholfen, eine Lösung zu finden. Auch die Freundlichkeit und Professionalität haben mich sehr beeindruckt. Klare Empfehlung!Gepostet auf Google Heike Dietz02/04/2023Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Top, mit fundiertem Wissen, hier fühlt man sich, was keine Selbstverständlichkeit ist, gut aufgehoben und beraten.Gepostet auf Google Andreas Andrikos01/04/2023Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr zu empfehlen!Gepostet auf Google Matthias Raisch01/04/2023Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr gute Beratung und Betreuung.