Leistungsstörung / Gewährleistung Immobilie

Gewährleistung Immobilie.

Welche rechtlichen Fragestellungen ergeben sich bei Leistungsstörungen oder Gewährleistung im Immobilienkauf?

Gewährleistung ImmobilieEin Immobilien-kaufvertrag ist immer sowohl für Käufer als auch für den Verkäufer mit Pflichten verbunden. Der Verkäufer hat die Pflicht, die Immobilie mangelfrei zu übergeben, der Käufer die Pflicht, den Kaufpreis zu zahlen und die Immobilie abzunehmen. Aber nicht immer verläuft dies reibungslos
Immobilienkaufverträge beinhalten häufig Klauseln, mit denen die Haftung des Verkäufers für Mängel und Fehler der Immobilie ausgeschlossen wird, so dass sich der Käufer nicht auf gesetzliche Gewährleistungsrechte berufen kann. Entdeckt der Käufer in diesen Fällen nach Abschluss des Kaufvertrages Mängel an der Immobilie, so hat er kein Recht auf Nachbesserung oder gar Rücktritt.
Das gilt aber nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder im Kaufvertrag eine Beschaffenheit der Immobilie, welche jetzt nicht vorhanden ist, zugesichert wurde.
Bei Immobilien, die bei Vertragsabschluss noch nicht fertiggestellt sind, gilt das Bauträger- oder Werkvertragsrecht (§ 633ff BGB). Hiernach bestehen Gewährleistungsrechte für fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Immobilie durch den Käufer.
Sollten sich Mängel in Bezug auf Ihre Immobilie zeigen, so kann es ratsam sein, diese vorab durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Denn nicht selten muss hier unterscheiden werden, ob es sich tatsächlich um Mängel im Rechtssinne handelt oder ob es sich um Mängel handelt, welche dem Zustand des Alters der Immobilie geschuldet sind.
Gewährleistung Immobilie. In dieser Situation unterstützten wir Sie als Anwälte für Immobilienrecht dabei, die Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner zu führen und mit Ihnen Gewährleistung Immobiliegemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden oder Ihre Rechte auch gerichtlich durchzusetzen. Als Kanzlei für Immobilienrecht sind wir auf diese Fälle spezialisiert und arbeiten hier mit Kooperationspartnern aus unserem Netzwerk zusammen.

Ihr Ansprechpartner:

Alexander Berth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tel: 0711/358 70 110
Baumaßnahmen Immobilie

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