Vorfälligkeitsentschädigung Immobilie

Wann Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen müssen?

 

Vorfälligkeitsentschädigung
Sparen Sie sich die teure Vorfälligkeitsentschädigung
Wenn Sie zur Finanzierung Ihrer Immobilie einen Kredit aufnehmen und damit einen Darlehensvertrag über einen fest definierten Zeitraum eingehen, werden darin neben der Höhe der Ratenzahlungen auch der Zinssatz sowie sogenannte Vorfälligkeitszinsen, auch als Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet, ausgewiesen. Diese besonderen Zinsen haben ihren Hintergrund in dem Umstand, dass die Banken durch eine vorzeitige Begleichung des Darlehens weniger Zinsen als durch die Ratenzahlungen über den ursprünglich vertraglich vereinbarten Zeitraum erhalten.
Es kann allerdings vorkommen, dass Ihr Kreditinstitut Ihnen für die vorzeitige Ablösung des Darlehens die Höhe der Vorfälligkeitszinsen falsch berechnet und Sie dadurch zu viel zahlen.
Eine andere Möglichkeit ist, dass die Bank im Darlehensvertrag nur unzureichend beschrieben hat, wie die Berechnung  der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgt. In diesem Fall sieht das Gesetz vor, dass Sie nicht verpflichtet sind, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu bezahlen, da Sie anhand der Angaben im Darlehensvertrag nachvollziehen können müssen, wie sich der geforderte Betrag zusammensetzt, so dass Sie absehen können,was auf Sie zukommen kann, wenn Sie vorzeitig aus dem Darlehensvertrag aussteigen möchten.
Nehmen Sie diese Gebühren daher nicht unwidersprochen hin, wenn sie Ihrer Meinung nach zu hoch ausfallen oder Sie nicht nachvollziehen können, wie sich die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Mittlerweile existieren verschiedene Urteile darüber, welche Höhe der Vorfälligkeitszinsen als angemessen gilt und es ist gut möglich, dass Ihre Bank über dem als angemessen erachteten Satz liegt.
Naturgemäß ist so eine Situation als Laie nicht so einfach zu durchschauen, weshalb wir Sie als Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht einer Kanzlei in Stuttgart gerne dabei unterstütze, Ihre Situation genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Maßnahmen gegen überzogene Vorfälligkeitszinsen in die Wege leiten.  Wir unterstützen Sie als Anwälte für Immobilienrecht dabei, die Verhandlungen mit der Bank zu führen und eine zuviel bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück zu fordern. Als Kanzlei für Immobilienrecht sind wir auf diese Fälle spezialisiert und arbeiten hier mit Kooperationspartnern aus unserem Netzwerk zusammen.

Ihr Ansprechpartner:

Alexander Berth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tel: 0711/358 70 110
Vorfälligkeitsentschädigung

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