Grundschuld Immobilie

Welche rechtlichen Fragestellungen ergeben sich bei der Bestellung einer Grundschuld beim Erwerb oder Verkauf einer Immobilie?

 

Sie planen einen Hauskauf oder einen Wohnungskauf oder möchten ein Grundstück neu bauen lassen? Sie möchten ihre bestehende Immobilie sanieren? Sofern Sie hierfür einen Kredit benötigen, wird Ihrer Bank nach Sicherheiten fragen. In solchen Fällen dient in erster Linie das Grundstück oder die Immobilie selbst als Sicherheit, indem dieses mit einer Grundschuld belastet wird.
Eine Grundschuld ist ein mit dem belasteten Grundstück verbundenes Recht, nachdem der Gläubiger, auf dessen Namen die Grundschuld bestellt wurde, den darin festgelegten Geldbetrag verlangen kann. Diese  wird zugunsten des Gläubigers im Grundbuch eingetragen.
Wenn der Immobilienkredit nicht wie vertraglich vorgesehen bedient werden kann, kann die Bank aufgrund der bestellten Grundschuld die Zwangsvollstreckung betreiben, um die Immobilie zu verwerten und sich daraus zu befriedigen.
Der Kläger betreibt die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld? Ihr Immobilienkredit ist entweder vollständig getilgt oder durch eine andere Bank umgeschuldet, die Bank verweigert aber die Freigabe der Grundschuld? Oder Sie benötigen aufgrund des Weiterverkaufs der Immobilie schnellstmöglich eine Löschungsbewilligung durch die Bank?
Wir unterstützen Sie als Anwälte für Immobilienrecht dabei, die Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner zu führen und Ihre Ansprüche geltend zu machen.  Als Kanzlei für Immobilienrecht sind wir auf diese Fälle spezialisiert und arbeiten hier mit Kooperationspartnern aus unserem Netzwerk zusammen.

Ihr Ansprechpartner:

Alexander Berth

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tel: 0711/358 70 110
Makle

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