Planungssicherstellungsgesetz soll bis Ende 2023 gelten
Die Bundesregierung will das Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) noch einmal um ein Jahr verlängern. Dann wäre die digitale Beteiligung bei Bauvorhaben bis Ende 2023 möglich. Die bis Ende 2022 geltenden Regelungen des sogenannten Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) sollen um ein Jahr verlängert werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor, der am 13. Oktober zur ersten Beratung im [...]