BGH verschärft Aufklärungspflichten von Immobilienverkäufern
Verkäufer von Immobilien müssen Käufer über anstehende Sanierungskosten ausreichend aufklären. Unterlagen dazu drei Tage vor dem geplanten Vertragsabschluss ohne entsprechenden Hinweis in einen virtuellen Datenraum zu stellen reicht aus Sicht des BGH nicht aus. Eine Firma hatte mehrere Gewerbeeinheiten im Ihme-Zentrum in Hannover für mehr als 1,5 Millionen Euro gekauft. Im Kaufvertrag versicherte die Verkäuferin, dass keine [...]