Kaufvertrag über „Wohnung“ keine Garantie für Baugenehmigung
Als eine Käuferin einer Wohnung erfährt, dass der von ihr gekauften Wohnung die Baugenehmigung fehlt, will diese den Vertrag rückabwickeln. Allerdings war mit dem Verkäufer ein Haftungsausschluss vereinbart. Dieser hat laut OLG Frankfurt a. M. durch den Gebrauch des Begriffs "Wohnung" auch keine Beschaffenheitsgarantie übernommen. Für die Wohnung im Frankfurter Nordend hat die Käuferin 330.000 [...]