Anspruch auf Bauträgervergütung verjährt nach 10 Jahren
Der einheitliche Anspruch des Bauträgers auf Vergütung gegen den Erwerber verjährt gemäß § 196 BGB nach zehn Jahren. Die dreijährige Regelverjährungsfrist nach § 195 BGB gilt für den Vergütungsanspruch nicht. Das hat der BGH entschieden. Ein Paar schloss einen Bauträgervertrag ab, um eine Eigentumswohnung zu erwerben. Vereinbart war ein Preis von knapp 450.000 Euro. Die [...]