Verjährungsfrist bei Grundstückskaufverträgen beginnt mit Fälligkeit
Der V. Zivilsenat hat zur Verjährung des Anspruchs auf Eigentumsverschaffung beim Grundstückskaufvertrag eine wichtige Klarstellung zu seiner früheren Rechtsprechung getroffen: Wenn der Anspruch laut Vertrag nicht sofort fällig ist, beginnt auch die Verjährungsfrist entsprechend später. Der Verkäufer eines Grundstücks wollte die Löschung einer 2004 ins Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung erreichen, weil er den Übertragungsanspruch der Käuferin [...]